Im Rahmen einer Recherche zu einem Gesundheitsthema, wurde ich von Google auf eine Homepage weitergeleitet und damit konfrontiert, welchem gefährlichen Spiel sich manche Praxisinhaber aussetzen. Obowohl ich fündig wurde und mein Informationswunsch erfüllt wurde, die Praxis sogar recht weit oben in den Suchergebnissen zu finden war, fehlte das richtige Impressum.
Meine Vermutung ist, dass viele Praxen mit Ihrer Internetseite vor Urzeiten begonnen haben, die Arbeiten daran aber aus Mangel an Fachkenntnis und/oder Überforderung abgebrochen wurden. Dadurch besteht heute die Gefahr, nicht nur rechtlich, den guten Ruf aufs Spiel zu setzen. Praxismarketing ist kein Abenteuerspielplatz.
Es ist ja lobenswert, wenn Ärzte und Zahnärzte im Rahmen Ihres medialen Praxismarketings auf eine Homepage setzen. Das Ignorieren der Impressumpflicht oder falsche inhaltliche Angaben darin schaden aber nicht nur dem guten Ruf der eigenen Arztpraxis, sondern auch dem Geldbeutel. Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu bereits im letzten Jahr ein weiteres Mal eindringlich hingewiesen. Fachleute haben die Pressemeldung mitbekommen. Hier der Link zum Merkblatt, der weitere Informationen für Sie bereithält.
Ortsbezeichnungen mit Berufsbezeichnungen
Auch Bezeichnungen wie zahnarzt-pusemuckel.de, zahnzentrum-mosebolle.de oder internist-hämburch.net wurden von seiten der Richter schon bemängelt. Laut Auffassung der Richter impliziert eine Ortsbezeichnung (Hämburch) mit dem Namen des Geschäftsbetriebs (Zahnarzt) eine überragende Stellung. Lesen Sie hierzu in der durch uns moderierten Gruppe Praxismarketing oder in diesem BLOG unseres befreundeten Fachanwalt für Medizinrecht Jan Willkomm.
Sollten Sie sich betroffen fühlen. erlauben wir uns einen Hinweis auf unsere Pläne für Mitglieder bei praxistotal.

